Sie befinden sich hier: Kunst-Auktionshaus WENDLKaufenInformationen für KäuferVersteigerungsbedingungen
Mit der Teilnahme an der Auktion (persönlich, telefonisch, schriftlich oder über das Internet) werden folgende Bedingungen anerkannt:
I Allgemeine Bestimmungen
(1) Die Versteigerung erfolgt freiwillig.
(2) Sie wird vom Auktionshaus WENDL in fremdem Namen für fremde Rechnung durchgeführt. Dies gilt nicht für Eigenware.
(3) Jede auftraggebende Person bekommt eine Nummer, sodass aus dem Einlieferungsverzeichnis zu erkennen ist, welche Gegenstände von welcher auftraggebenden Person eingeliefert wurden. Eigenware ist mit der Nummer 11 gekennzeichnet; sie wird für eigene Rechnung in eigenem Namen veräußert.
II Obliegenheit zur Besichtigung und Gewährleistungsausschluss
(1) Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Sie beruhen zum Teil auf Angaben der Einliefernden. Katalogbeschreibungen sind Meinungsäußerungen und stellen keine Beschaffenheitsvereinbarungen dar. Dies gilt auch für ergänzende Informationen und Zustandsbeschreibungen. Es bleibt vorbehalten, Katalogangaben vor der Auktion zu berichtigen. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Beschädigungen werden im Auktionskatalog nur erwähnt, wenn sie nach Meinung des Auktionshauses WENDL den Gesamteindruck des Objekts deutlich beeinträchtigen.
Defekte, Fehler, Klebe- und Fehlstellen etc. sind bei den Limiterhebungen berücksichtigt worden. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden. Das Fehlen eines Hinweises besagt nicht, dass der Gegenstand sich in einem einwandfreien Zustand befindet oder frei von Fehlern bzw. Mängeln ist. Bücher, Zeitschriften, Akten u. ä. sind nicht kollationiert. Oberflächenoxidation/Altersschwärzung bei Metallen und Edelmetallen wird nicht gesondert erwähnt. Maßangaben sind teils gerundet und in der Reihenfolge Höhe/Breite/Tiefe angegeben. Signaturen, Marken, u.a. sind abgelesen, aber nicht geprüft; Irrtum vorbehalten. Zuordnungen sowie Literaturverweise sind Meinungsäußerungen und keine zugesicherten Eigenschaften. Wir bitten in jedem Falle selbst zu prüfen und die Gelegenheit der Vorbesichtigung wahrzunehmen. Defekte am Rahmen sind meist nicht erwähnt. Rahmen und Verglasungen werden nur als äußerer Schutz für die Bilder bzw. Objekte angesehen und sind in Bewertungen oder Limite nicht einbezogen. Evtl. auch später auftretende Defekte (Transportschäden o.ä.) berechtigen nicht zu Reklamation irgendwelcher Art. Im Bildteil ist bei den Abbildungen der Gemälde und Grafiken mitunter die Rahmenbreite zugunsten der Bildgröße beschnitten bzw. ausschließlich der Bildausschnitt abgebildet. Zwischen Objekt und Katalogfoto können Farbdifferenzen bestehen. Der Bildteil dient generell der Zusatzinformation; Irrtum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zwischen Bild- und Textteil ist der Text verbindlich. Die Angabe einer Autorschaft bei Plastiken/Skulpturen bezieht sich auf den entwerfenden Künstler und eine eventuell angegebene Jahreszahl auf die Entstehungszeit des Entwurfes. Die Ausführung bzw. der Guss/Nachguss kann auch wesentlich später erfolgt sein, gegebenenfalls postum. Farbsteine sind, sofern nicht als „geprüft“ beschrieben, nicht auf Echtheit, mögliche Synthesen, Imitationen, chemische oder technische Aufbereitung bzw. Verbesserung geprüft. Inhalte von vorhandenen Gutachten oder Zertifikaten werden übernommen, stellen jedoch keine Garantie dar. Uhren und Geräte mit enthaltener Technik werden auf Basis ihres dekorativen Wertes und Alters verkauft; von Betriebsfähigkeit kann nicht ausgegangen werden. Zum Verständnis des Textteils gelten die „Erläuterungen zur Katalogbeschreibung”. In allen Fällen ist der tatsächliche Erhaltungszustand des Gegenstandes zum Zeitpunkt seines Zuschlages die vereinbarte Beschaffenheit im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 434ff BGB).
(2) Das Auktionshaus WENDL trifft keine kaufrechtliche Gewährleistungspflicht. Rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen werden der einliefernden Person übermittelt. Mängel müssen innerhalb eines Jahres nach Übergabe gerügt und ggf. (z.B. bei Verdacht einer Fälschung) eine Expertise eines anerkannten Sachverständigen (auf Kosten des Reklamierenden) spätestens 4 Wochen nach der Auktion beigebracht werden. Ein Annahmeverzug der erwerbenden Person steht der Übergabe gleich. Eine Rückabwicklung lässt den Anspruch des Auktionshauses WENDL auf das Aufgeld unberührt.
(3) Bei der Besichtigung und während der Versteigerung ist größte Vorsicht geboten, da jeder Besucher für den von ihm verursachten Schaden in vollem Umfang einstehen muss. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Pflichtverletzungen gegen das Auktionshaus WENDL sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, ebenso nicht bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet) und Verzugsschäden. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Das Auktionshaus WENDL kann aus besonderen Gründen Personen von der Auktion ausschließen, insbesondere solche Personen, welche die Versteigerung oder Besichtigung stören oder sich im Zahlungs- oder Abholungsverzug befinden. Der Handel und Tausch ist unberechtigten Personen im Auktionshaus WENDL untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird Schadensersatz geltend gemacht und Hausverbot erteilt.
III Ablauf der Versteigerung
(1) Der Aufruf beginnt in der Regel zu dem im Katalog ausgedruckten Limit-Preis. Gegenstände ohne Limitvorgabe werden mit 20,– € aufgerufen, falls nicht mehrere höhere schriftliche Gebote vorliegen. Versteigert wird bis 180,– € um 10,– €, über 180,– € um ca. 10 % oder nach Ermessen des Auktionators. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des höchsten Gebotes ein Übergebot nicht abgegeben wird oder der von der auftraggebenden Person vorgeschriebene Limitpreis erreicht ist.
(2a) Das Auktionshaus WENDL kann ein Gebot ablehnen, in diesem Fall bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot verbindlich. Geben mehrere Bietende gleichzeitig ein gleichlautendes Gebot ab, entscheidet das Auktionshaus WENDL nach eigenem Ermessen. Uneinigkeiten über das letzte Gebot oder einen Zuschlag können durch nochmaliges Angebot der Sache behoben werden. Dies gilt auch dann, wenn ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist. Wenn eine höchstbietende Person ihr Gebot nicht gelten lassen will, so kann das Auktionshaus WENDL dieser trotzdem den Zuschlag erteilen und die sich hieraus ergebenden Rechte weiterverfolgen. Es kann aber auch den Zuschlag dem nächstniedrigeren Gebot erteilen oder den Gegenstand neu aufrufen. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und zur Zahlung. Mit ihm geht die Gefahr für etwaige Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen usw. auf die erwerbende Person über. Jede bietende Person kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Möchte eine bietende Person im Auftrag anderer steigern, haftet diese persönlich für Abnahme und Zahlung, auch wenn die Rechnung auf die auftraggebende Person ausgestellt ist. Der gesamte von der erwerbenden Person zu entrichtende Betrag ist sofort fällig und in bar oder im Kreditrahmen seiner EC-Karte am Tage der Auktion beim Auktionshaus WENDL einzuzahlen. Von neuen erwerbenden Personen bzw. Kundschaft ohne bisherigen Umsatz werden Schecks nur mit Bankbestätigung entgegengenommen. Das Auktionshaus WENDL behält sich vor, Sicherheiten zu verlangen (Referenzen, Bardepot u.ä.). Bei Erwerb durch schriftlich oder online LIVE-Bieten erteilten Zuschlag ist die Gegenleistung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu erbringen. Bei Nichteinhalten der Zahlungsfrist werden der erwerbenden Person 1% Zinsen pro angebrochenem Monat berechnet; eine Aushändigung der Ware erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der Ware und Verzugszinsen. Zeitpunkt des Zahlungseingangs ist das Eingangsdatum auf dem Kontoauszug des Auktionshauses WENDL bzw. vorbehaltslose Bankgutschrift des Schecks.
(2b) Telefongebote können nur für Objekte beauftragt werden, die mit 150,– € oder höher limitiert sind. Ein Telefongebot bedeutet in jedem Fall das Bieten des Limitpreises. Telefonbietende haben die Möglichkeit, ein über dem Limit liegendes Sicherheitsgebot (SG) in Auftrag zu geben. Ist die bietende Person zum Zeitpunkt des Aufrufes telefonisch nicht erreichbar, so bietet das Auktionshaus WENDL bis zur Höhe des Sicherheitsgebotes im Auftrag mit. Liegt kein Sicherheitsgebot vor, ist nur das Limit geboten. Eine Garantie für das Zustandekommen der Telefonverbindung kann nicht übernommen werden. Gebote unter dem Limit sind als Telefongebot nicht möglich.
(2c) Bei Versandwunsch ist zu beachten: Falls schriftlich Bietende die ihnen zugeschlagenen Gegenstände zugeschickt haben wollen, bitten wir um einen schriftlichen Auftrag. Die Mitüberweisung der Versandpauschale auf der Rechnung gilt als solcher. Der Versand erfolgt nach Bezahlung der Objekte frei per DHL, jedoch ausschließlich auf Wunsch und auf Risiko der erwerbenden Person. Pro Paket innerhalb Deutschlands werden Versandkosten je nach Verpackungsaufwand von 10,– € bis ca. 30,– € + MwSt. berechnet. Versandschäden für vom Auktionshaus WENDL versandte Ware sind über die Kunstversicherung ARTIMA für Antiquitäten und Kunstwerke bis 25.000,– ; für Schmuck, Uhren, Münzen und Gegenstände aus Edelmetallen oder Edelsteinen bis 5.000,– € versichert.
Der Versand erfolgt bis zu einer Verpackungsgröße von etwa 120 x 60 x 60 cm. Größere Gemälde, verglaste Grafik, größere zerbrechliche Konvolute und leicht zerbrechliche Dinge, Service etc. werden nicht verschickt. Ersteigerte Gegenstände müssen bis spätestens 3 Wochen nach der Auktion abgeholt werden. Andernfalls erheben wir Lagergebühren pro Tag und Gegenstand von 1,– € bis 3,– €.
Wir weisen darauf hin, dass Im- bzw. Exportbeschränkungen, insbesondere außerhalb der Europäischen Union, für bestimmte Objekte und Materialien (wie z.B. Elfenbein, Rhinozeroshorn und Schildpatt) gelten. Diese könnten der Ein- und/oder Ausfuhr der Gegenstände, inkl. des postalischen Versands entgegenstehen. Die erwerbende Person ist selbst dazu verpflichtend, sich darüber zu informieren, ob ein von ihm erworbener Gegenstand solchen Beschränkungen unterliegt, ob und wie eine nötige Genehmigung eingeholt werden kann und diese ggf. dem Auktionshaus WENDL zum Zweck des Versands zur Verfügung zu stellen. Etwaige in diesem Zusammenhang entstehende Kosten, Zölle, Abgaben etc. sind von der erwerbenden Person zu tragen.
Die Ausfuhranmeldung beim Zoll ist ab einem Gesamtwarenwert von 1.000,– € zwingend erforderlich und wird vom Auktionshaus WENDL nur für den Warenversand per DHL-Paket durchgeführt. Bei Ausfuhr durch die erwerbende Person bzw. durch diese Person beauftragte Speditionen oder anderweitige Versandunternehmen muss die Ausfuhranmeldung von der erwerbenden Person durchgeführt werden. Bei Ausfuhr sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU sind (inter-)nationale Gesetze und Abkommen zu beachten (z.B. das deutsche Kulturgutschutzgesetz von 2016, das Europäische Kulturgüterschutzabkommen von 1993 und die UNESCO-Konvention von 1970).
(3) Jeder Zuschlag in der Auktion unter dem Limit ist automatisch ein Vorbehaltszuschlag, auch wenn dies nicht in jedem Fall einzeln angesagt wird. In diesem Fall ist die bietende Person vier Wochen an sein Gebot gebunden. Das Objekt kann jedoch jederzeit ohne Rückfrage an eine Limit bietende oder höherbietende Person abgegeben werden.
(4) Das zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis. Auf diesen Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 21% plus der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19% auf das Aufgeld erhoben. Da die MwSt. nur auf die Versteigernden-Provision erhoben wird, ist eine MwSt-Erstattung bei Ausfuhr ins Ausland nicht möglich. Für Zuschläge, die über das LIVE-Bieten erfolgen, wird eine zusätzliche Gebühr von 3% (www.auktionshauswendl.de, Lot-tissimo & the-saleroom) bzw. 5% (Invaluable) plus MwSt. erhoben.
(5) Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises (Zuschlagspreis und Aufgeld plus MwSt. auf das Aufgeld) an das Auktionshaus WENDL oder eine beauftragte Person des Auktionshauses WENDL. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf die erwerbende Person über; das Eigentum wird erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises übertragen. Eventuelle Beanstandungen werden nur bei bezahlten Objekten bearbeitet.
(6) Bleibt die erwerbende Person mit der Annahme der ersteigerten Gegenstände oder der Zahlung des fälligen Kaufpreises im Rückstand, so ist das Auktionshaus WENDL berechtigt, auf Abnahme zu klagen, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten. Will das Auktionshaus WENDL Schadensersatz, so kann unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 36% der Zuschlagssumme als pauschalierte Entschädigung ohne Nachweis gefordert werden. Das Auktionshaus WENDL ist berechtigt, neben eigenen auch alle Ansprüche der Einliefernden gegen Erwerbende gerichtlich und auch außergerichtlich geltend zu machen. Das Auktionshaus WENDL kann jederzeit vom Erfüllungs- zum Schadensersatzanspruch übergehen.
(7) Jede Lagerung und Verpackung erfolgt grundsätzlich auf Kosten und Gefahr der erwerbenden Person.
(8) Überschreitet die Lagerung bereits bezahlter, aber nicht abgeholter Gegenstände 4 Monate, ist das Auktionshaus WENDL berechtigt, aber nicht verpflichtet, zur Deckung der Lagergebühren die Gegenstände ohne nochmalige Rückfrage ohne Limit in einer der nächsten Auktionen noch einmal zu versteigern. Etwaige Resterlöse werden der ursprünglichen erwerbenden Person gutgeschrieben, noch fehlende Beträge vom Auktionshaus WENDL eingefordert.
(9) Durch die Inanspruchnahme der Services des Auktionshauses WENDL, z.B. durch Kontaktaufnahme, Einlieferung, Gebotsabgabe, etc. werden zu diesen Zwecken gemäß DSGVO relevante Daten vom Auktionshaus WENDL erhoben, verarbeitet und gespeichert. Mit der Nutzung der Angebote des Auktionshauses WENDL erklären Sie sich mit der Datenschutzerklärung einverstanden, welche im vollen und aktuellen Umfang stets unter www.auktionshaus-wendl.de zur Verfügung steht.
(10) Die Ausführung schriftlicher, telefonischer oder LIVE-Gebote ist ein zusätzlicher Service des Auktionshauses WENDL. Eine Zusicherung für deren Ausführung bzw. fehlerfreie Durchführung wird nicht gegeben.
(11) Das Auktionshaus WENDL behält sich das Recht vor, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
IV Versteigerung von Objekten des Dritten Reichs
Sofern das Auktionshaus WENDL Objekte des Dritten Reichs versteigert, erfolgt dies allein zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken.
V Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Rudolstadt. Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenverkaufs (CISG) findet keine Anwendung.
VI Freihändiger Verkauf
Die vorstehenden Bedingungen gelten entsprechend auch für den freihändigen Verkauf.
VII Schlussbestimmungen
(1) Die Versteigerungsbedingungen, Einlieferungsbedingungen sowie allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auktionshauses WENDL regeln sämtliche Beziehungen des Auktionshauses WENDL mit der erwerbenden Person. Allgemeine Geschäftsbedingungen der erwerbenden Person haben dementsprechend keine Geltung.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise nicht wirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die Parteien haben die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem erstrebten Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für ergänzungsbedürftige Lücken im Vertrag.
Die deutsche Fassung der Versteigerungsbedingungen und die Anwendung des deutschen Rechts ist in jedem Falle maßgeblich – Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich der inhaltlichen Orientierung.
Auktionshaus WENDL
Stand 25.01.2021