Kunst-Auktionshaus WENDL, Rudolstadt in Thüringen

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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sie befinden sich hier:  Kunst-Auktionshaus WENDLKaufenInformationen für KäuferVersteigerungsbedingungen

Mit der Teilnahme an der Auktion (persönlich, telefonisch, schriftlich oder über das Internet) werden folgende Bedingungen anerkannt:

I Allgemeine Bestimmungen

(1) Die Versteigerung erfolgt freiwillig.

(2) Sie wird vom Auktionshaus WENDL in fremdem Namen für fremde Rechnung durchgeführt. Dies gilt nicht für Eigenware.

(3) Jede auftraggebende Person bekommt eine Nummer, sodass aus dem Einlieferungsverzeichnis zu erkennen ist, welche Gegenstände von welcher auftraggebenden Person eingeliefert wurden. Eigenware ist mit der Nummer 11 gekennzeichnet; sie wird für eigene Rechnung in eigenem Namen veräußert.

II Obliegenheit zur Besichtigung und Gewährleistungsausschluss

(1) Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Sie beruhen zum Teil auf Angaben der Einliefernden. Katalogbeschreibungen sind Meinungsäußerungen und stellen keine Beschaffenheitsvereinbarungen dar. Dies gilt auch für ergänzende Informationen und Zustandsbeschreibungen. Es bleibt vorbehalten, Katalogangaben vor der Auktion zu berichtigen. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Beschädigungen werden im Auktionskatalog nur erwähnt, wenn sie nach Meinung des Auktionshauses WENDL den Gesamteindruck des Objekts deutlich beeinträchtigen.

Defekte, Fehler, Klebe- und Fehlstellen etc. werden bei den Limitfestlegungen berücksichtigt. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden. Das Fehlen eines Hinweises besagt nicht, dass der Gegenstand sich in einem einwandfreien Zustand befindet oder frei von Fehlern bzw. Mängeln ist. Bücher, Zeitschriften, Akten u. ä. sind nicht kollationiert. Oberflächenoxidation/Altersschwärzung bei Metallen und Edelmetallen wird nicht gesondert erwähnt. Maßangaben sind teils gerundet und in der Reihenfolge Höhe/Breite/Tiefe angegeben. Signaturen, Marken, u.ä. sind abgelesen, aber nicht geprüft; Irrtum vorbehalten. Zuordnungen sowie Literaturverweise sind Meinungsäußerungen und keine zugesicherten Eigenschaften. Auktionsobjekte sind selbst zu prüfen und die Gelegenheit der Vorbesichtigung wahrzunehmen. Defekte am Rahmen sind meist nicht erwähnt. Rahmen und Verglasungen werden nur als äußerer Schutz für die Bilder bzw. Objekte angesehen; Beschädigungen dieser werden nicht erwähnt und sind in Bewertungen oder Limite nicht einbezogen. Evtl. auch später auftretende Defekte (Transportschäden o.ä.) berechtigen nicht zu Reklamation irgendwelcher Art.

Die Angabe einer Autorschaft bei Plastiken/Skulpturen bezieht sich auf den entwerfenden Künstler und eine eventuell angegebene Jahreszahl auf die Entstehungszeit des Entwurfes. Die Ausführung bzw. der Guss/Nachguss kann auch wesentlich später erfolgt sein, gegebenenfalls postum. Farbsteine sind, sofern nicht als „geprüft“ beschrieben, nicht auf Echtheit, mögliche Synthesen, Imitationen, chemische oder technische Aufbereitung bzw. Verbesserung geprüft. Inhalte von vorhandenen Gutachten oder Zertifikaten werden übernommen, stellen jedoch keine Garantie dar. Uhren und Geräte mit enthaltener Technik werden auf Basis ihres dekorativen Wertes und Alters verkauft; von Betriebsfähigkeit kann nicht ausgegangen werden. Zum Verständnis der Beschreibungstexte gelten die „Erläuterungen zur Katalogbeschreibung” (Diesen Bestimmungen als Anlage A beigefügt). In allen Fällen ist der tatsächliche Erhaltungszustand des Gegenstandes zum Zeitpunkt seines Zuschlages die vereinbarte Beschaffenheit im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 434ff BGB).

(2) Das Auktionshaus WENDL trifft keine kaufrechtliche Gewährleistungspflicht. Rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen werden der einliefernden Person übermittelt. Mängel müssen innerhalb eines Jahres nach Übergabe gerügt und ggf. (z.B. bei Verdacht einer Fälschung) eine Expertise eines anerkannten Sachverständigen (auf Kosten des Reklamierenden) spätestens 4 Wochen nach der Auktion beigebracht werden. Ein Annahmeverzug der erwerbenden Person steht der Übergabe gleich. Eine Rückabwicklung lässt den Anspruch des Auktionshauses WENDL auf das Aufgeld unberührt.

(3) Bei der Besichtigung und während der Versteigerung ist größte Vorsicht geboten, da jeder Besucher für den von ihm verursachten Schaden in vollem Umfang einstehen muss. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Pflichtverletzungen gegen das Auktionshaus WENDL sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, ebenso nicht bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet) und Verzugsschäden. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Das Auktionshaus WENDL kann aus besonderen Gründen Personen von der Auktion ausschließen, insbesondere solche Personen, welche die Versteigerung oder Besichtigung stören oder sich im Zahlungs- oder Abholungsverzug befinden. Der Handel und Tausch ist unberechtigten Personen im Auktionshaus WENDL untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird Schadensersatz geltend gemacht und Hausverbot erteilt.

III Ablauf der Versteigerung

(1) Der Aufruf beginnt in der Regel zu dem im Katalog ausgewiesenen Limit-Preis. Gegenstände ohne Limitvorgabe werden mit 20 € aufgerufen, falls nicht mehrere höhere schriftliche Gebote vorliegen. Versteigert wird bis 180 € um 10 €, über 180 € um ca. 10 % oder nach Ermessen des Auktionators. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des höchsten Gebotes ein Übergebot nicht abgegeben wird oder der von der auftraggebenden Person vorgeschriebene Limitpreis erreicht ist.

(2a) Das Auktionshaus WENDL kann ein Gebot ablehnen, in diesem Fall bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot verbindlich. Geben mehrere Bietende gleichzeitig ein gleichlautendes Gebot ab, entscheidet das Auktionshaus WENDL nach eigenem Ermessen. Uneinigkeiten über das letzte Gebot oder einen Zuschlag können durch nochmaliges Angebot der Sache behoben werden. Dies gilt auch dann, wenn ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist. Wenn eine höchstbietende Person ihr Gebot nicht gelten lassen will, so kann das Auktionshaus WENDL dieser trotzdem den Zuschlag erteilen und die sich hieraus ergebenden Rechte weiterverfolgen. Es kann aber auch den Zuschlag dem nächstniedrigeren Gebot erteilen oder den Gegenstand neu aufrufen. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und zur Zahlung. Mit ihm geht die Gefahr für etwaige Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen usw. auf die erwerbende Person über. Jede bietende Person kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

Möchte eine bietende Person im Auftrag anderer steigern, haftet diese persönlich für Abnahme und Zahlung, auch wenn die Rechnung auf die auftraggebende Person ausgestellt ist. Der gesamte von der erwerbenden Person zu entrichtende Betrag ist sofort fällig und in bar oder im Kreditrahmen seiner EC-Karte am Tage der Auktion beim Auktionshaus WENDL einzuzahlen. Von neuen erwerbenden Personen bzw. Kundschaft ohne bisherigen Umsatz werden Schecks nur mit Bankbestätigung entgegengenommen. Das Auktionshaus WENDL behält sich vor, Sicherheiten zu verlangen (Referenzen, Bardepot u.ä.). Bei Erwerb durch schriftlich oder durch online LIVE-Bieten erteilten Zuschlag ist die Gegenleistung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum zu erbringen. Bei Nichteinhalten der Zahlungsfrist werden der erwerbenden Person 1% Zinsen pro angebrochenem Monat berechnet; eine Aushändigung der Ware erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der Ware und Verzugszinsen. Zeitpunkt des Zahlungseingangs ist das Eingangsdatum auf dem Kontoauszug des Auktionshauses WENDL bzw. der Zahlungseingang bei dem vom Auktionshaus autorisierten Zahlungsanbieter (z.B. Stripe bei Online-Zahlung auf der Website).

(2b) Telefongebote können nur für Objekte beauftragt werden, die mit 150 € oder höher limitiert sind. Ein Telefongebot bedeutet in jedem Fall das Bieten des Limitpreises. Telefonbietende haben die Möglichkeit, ein über dem Limit liegendes Sicherheitsgebot (SG) in Auftrag zu geben. Ist die bietende Person zum Zeitpunkt des Aufrufes telefonisch nicht erreichbar, so bietet das Auktionshaus WENDL bis zur Höhe des Sicherheitsgebotes im Auftrag mit. Eine Garantie für das Zustandekommen der Telefonverbindung kann nicht übernommen werden. Liegt kein Sicherheitsgebot vor, ist im Falle einer Nicht-Erreichbarkeit nur das Limit geboten. Gebote unter dem Limit sind als Telefongebot nicht möglich.

(2c) Versand: Ab 2024 übergeben wir den Versand an den externen Versanddienstleister Mail Boxes ETC Zwickau (MBE). Kunden, die keine Abholung in Ihrem Kundenkonto eingestellt haben (entweder per Login auf auktionen.auktionshauswendl.de/de/user-settings oder per Kommunikation mit dem WENDL-Team), erhalten in der ersten Woche nach der Auktion ein Versandangebot von MBE. Dieses Angebot kann auch über einen Link in der Online-Rechnung angefordert werden. Der Versand erfolgt nach Auftrag des Kunden, jedoch nicht bevor die WENDL-Rechnung und die MBE-Versandkostenrechnung bezahlt wurde. Wir verweisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf unsere Datenschutzerklärung (online unter https://www.auktionshauswendl.de/tcms/ueber-uns/datenschutz  oder vor Ort durch Aushang im Auktionshaus.)

Sollte der Auftrag nicht an MBE erteilt werden, steht es Ihnen frei einen eigenen Versanddienstleister zu beauftragen, der für die Abholung verantwortlich ist. Die Übergabe an den Versanddienstleister erfolgt auch in diesem Fall erst nach Begleichung der WENDL-Rechnung.

Wir weisen darauf hin, dass Im- bzw. Exportbeschränkungen, insbesondere außerhalb der Europäischen Union, für bestimmte Objekte und Materialien (wie z.B. Elfenbein, Rhinozeroshorn und Schildpatt) gelten. Diese könnten der Ein- und/oder Ausfuhr der Gegenstände, inkl. des postalischen Versands, entgegenstehen. Die erwerbende Person ist selbst dazu verpflichtet, sich darüber zu informieren, ob ein von ihm erworbener Gegenstand solchen Beschränkungen unterliegt, ob und wie eine nötige Genehmigung eingeholt werden kann und diese ggf. dem beauftragten Versanddienstleister, Mail Boxes Etc. Zwickau, zum Zweck des Versands zur Verfügung zu stellen. Etwaige in diesem Zusammenhang entstehende Kosten, Zölle, Abgaben etc. sind von der erwerbenden Person zu tragen.

Bei der Ausfuhr von Waren ab einem Gesamtwarenwert von 1.000,– € ist die Erstellung einer Ausfuhranmeldung beim Zoll zwingend erforderlich. Diese Anmeldung kann vom beauftragten Versanddienstleister, Mail Boxes Etc. Zwickau, durchgeführt werden. Bitte setzen Sie sich hierzu mit Mail Boxes Etc. Zwickau in Verbindung. Bei Ausfuhr durch die erwerbende Person bzw. durch von dieser Person anderweitig beauftragte Versandunternehmen muss die Ausfuhranmeldung von der erwerbenden Person oder deren Versandunternehmen durchgeführt werden. Bei Ausfuhr sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU sind (inter-)nationale Gesetze und Abkommen zu beachten, unter das deutsche Kulturgutschutzgesetz von 2016, das Europäische Kulturgüterschutzabkommen von 1993, das CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora), die UNESCO-Konvention von 1970 etc.“

(3) Jeder Zuschlag in der Auktion unter dem Limit ist automatisch ein Vorbehaltszuschlag, auch wenn dies nicht in jedem Fall einzeln angesagt wird. In diesem Fall ist die bietende Person vier Wochen an ihr Gebot gebunden. Das Objekt kann jedoch jederzeit ohne Rückfrage an eine höherbietende Person abgegeben werden.

(4) Das zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis. Auf diesen Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 21% plus der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19% auf das Aufgeld erhoben. Da die USt. nur auf das Aufgeld (Provision des Versteigerers) erhoben wird, ist eine USt-Erstattung bei Ausfuhr ins Ausland nicht möglich. Für Zuschläge, die über das LIVE-Bieten erfolgen, wird eine zusätzliche Gebühr von 3% (WENDL-LIVE über www.auktionshauswendl.de) bzw. 5% (über externe Auktionsportale) plus USt. erhoben.

(5) Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises (Zuschlagspreis und Aufgeld plus USt. auf das Aufgeld) an das Auktionshaus WENDL oder eine beauftragte Person des Auktionshauses WENDL. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf die erwerbende Person über; das Eigentum wird erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises übertragen. Eventuelle Beanstandungen werden nur bei bezahlten Objekten bearbeitet.

(6) Bleibt die erwerbende Person mit der Annahme der ersteigerten Gegenstände oder der Zahlung des fälligen Kaufpreises im Rückstand, so ist das Auktionshaus WENDL berechtigt, auf Abnahme zu klagen, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten. Will das Auktionshaus WENDL Schadensersatz, so kann unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 36% der Zuschlagssumme als pauschalierte Entschädigung ohne Nachweis gefordert werden. Das Auktionshaus WENDL ist berechtigt, neben eigenen auch alle Ansprüche der Einliefernden gegen Erwerbende gerichtlich und auch außergerichtlich geltend zu machen. Das Auktionshaus WENDL kann jederzeit vom Erfüllungs- zum Schadensersatzanspruch übergehen.

(7) Jede Lagerung und Verpackung erfolgt grundsätzlich auf Kosten und Gefahr der erwerbenden Person.

(8) Ersteigerte Gegenstände müssen bis spätestens 4 Wochen nach der Auktion abgeholt werden. Andernfalls erheben wir Lagergebühren pro Tag und Gegenstand von 1 € bis 3 €. Überschreitet die Lagerung bereits bezahlter, aber nicht abgeholter Gegenstände 4 Monate, ist das Auktionshaus WENDL berechtigt, aber nicht verpflichtet, zur Deckung der Lagergebühren die Gegenstände ohne nochmalige Rückfrage ohne Limit in einer der nächsten Auktionen noch einmal zu versteigern. Etwaige Resterlöse werden der ursprünglichen erwerbenden Person gutgeschrieben, noch fehlende Beträge vom Auktionshaus WENDL eingefordert.

(9) Durch die Inanspruchnahme der Services des Auktionshauses WENDL, z.B. durch Kontaktaufnahme, Einlieferung, Gebotsabgabe, etc. werden zu diesen Zwecken gemäß DS-GVO relevante Daten vom Auktionshaus WENDL erhoben, verarbeitet und gespeichert. Mit der Nutzung der Angebote des Auktionshauses WENDL erklären Sie sich mit der Datenschutzerklärung einverstanden, welche im vollen und aktuellen Umfang stets unter www.auktionshaus-wendl.de zur Verfügung steht. Wir verweisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf unsere Datenschutzerklärung (online unter www.auktionshauswendl.de/tcms/ueber-uns/datenschutz oder vor Ort durch Aushang im Auktionshaus.)

(10) Die Ausführung schriftlicher, telefonischer oder LIVE-Gebote ist ein zusätzlicher Service des Auktionshauses WENDL. Eine Zusicherung für deren Ausführung bzw. fehlerfreie Durchführung wird nicht gegeben.

(11) Das Auktionshaus WENDL behält sich das Recht vor, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

IV Versteigerung von Objekten des Dritten Reichs

Sofern das Auktionshaus WENDL Objekte des Dritten Reichs versteigert, erfolgt dies allein zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken.

V Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Rudolstadt. Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenverkaufs (CISG) findet keine Anwendung.

VI Freihändiger Verkauf

Die vorstehenden Bedingungen gelten entsprechend auch für den freihändigen Verkauf.

VII Schlussbestimmungen

(1) Die Versteigerungsbedingungen, Einlieferungsbedingungen sowie allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auktionshauses WENDL regeln sämtliche Beziehungen des Auktionshauses WENDL mit der erwerbenden Person. Allgemeine Geschäftsbedingungen der erwerbenden Person haben dementsprechend keine Geltung.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise nicht wirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die Parteien haben die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem erstrebten Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für ergänzungsbedürftige Lücken im Vertrag.

Die deutsche Fassung der Versteigerungsbedingungen und die Anwendung des deutschen Rechts ist in jedem Falle maßgeblich – Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich der inhaltlichen Orientierung.

Anlagen: A) Erläuterungen zur Katalogbeschreibung

Kunst-Auktionshaus WENDL
Stand 01.02.2024
 

ANLAGE A): ERLÄUTERUNGEN ZUR KATALOGBESCHREIBUNG

KATALOGBESCHREIBUNGEN werden von uns nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Die Gegenstände sind überwiegend alt und weisen meist Alters- und Gebrauchsspuren auf. Zustandsbeschreibungen sind als Orientierungshilfe gedacht. Unserer Meinung nach gravierende Mängel werden beschrieben. Das Fehlen eines solchen Hinweises besagt nicht, dass sich der Gegenstand in einwandfreiem Zustand befindet oder frei von Mängeln ist. Es besteht Obliegenheit zur Vorbesichtigung, bei der ausreichend Zeit und Gelegenheit gegeben wird, sich selbst ein Bild vom Zustand der Ware zu machen. Reklamationen, gleich welcher Art, können nach der Auktion nicht berücksichtigt werden.

Für Katalogtexte werden untenstehende Angaben (und deren Abkürzungen) wie folgt definiert:

Maßangaben: Maßangaben werden in cm, in der Reihenfolge Höhe x Breite x Tiefe angegeben. Bei zwei Angabengruppen bezieht sich die letztere auf die Rahmengröße.

Name ohne Zusatz: Unserer Meinung nach in Gänze ein Werk des angegebenen Künstlers.

„zugeschrieben”: Unserer Meinung nach wahrscheinlich in Gänze oder in Teilen ein Werk des angegebenen Künstlers.

„Werkstatt/Schule”: Unserer Meinung nach aus der Werkstatt des angegebenen Künstlers, vermutlich unter seiner Aufsicht.

„Umkreis”: Unserer Meinung nach ein Werk, das den Einfluss des angegebenen Künstlers zeigt.

„Nachfolge”: Unserer Meinung nach ein Werk im Stil des genannten Künstlers, aber nicht notwendigerweise von einem seiner Schüler. Ohne verbindliche Angabe der Zeit.

„nach”: Unserer Meinung nach eine Kopie eines Werkes des angegebenen Künstlers.

„Art des”: Unserer Meinung nach ein Werk im Stil des angegebenen Künstlers zu späterer Zeit.

Titel in „...”: Auf dem Werk befindlicher, zeitgenössischer Titel oder in Nachschlagewerken geführter Titel.

„signiert/monogrammiert/datiert”: Sofern nicht zusätzlich eingeschränkt ist das Werk unserer Meinung nach von der Hand des Künstlers signiert und/oder monogrammiert und/oder datiert.

„bezeichnet”: Unserer Meinung nach ist das Werk von anderer Hand signiert/datiert.

Name oderDatierung in ( ): recherchierte Ergänzungen. „Wohl“: Vermutung aufgrund unserer Recherchen – diese stellen keine Zusicherungen dar.

Die im Katalog beschriebenen UHREN werden auf Gangfähigkeit, nicht jedoch auf Ganggenauigkeit oder Gangdauer geprüft. Startet das Werk nach Aufzug reibungslos, „läuft“ die Uhr. Bleibt eine Uhr nach Aufzug des Werkes kurze Zeit später stehen, wird die Uhr mit „läuft an“ klassifiziert. Ein nicht gangbares Werk wird mit „läuft nicht“ beschrieben. Die im Katalog getroffenen Aussagen dienen lediglich als Information und sind als Meinung zu verstehen. Sie beinhalten keine Garantie, für die WENDL haftbar gemacht werden könnte.